Reiserücktrittsversicherung, was muss ich beachten?

Die Versicherung übernimmt üblicherweise die Stornokosten, die ein Reiseveranstalter oder ein Hotel berechnet, wenn der Urlaub unerwartet nicht angetreten werden kann.Gründe hierfür sind z. B. eine schwerwiegende Krankheit – eines nahen Angehörigen – oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Besonders bei hochpreisigen Reisen sowie für Senioren und Familien mit kleinen Kindern ist die Versicherung daher sinnvoll. Zusätzlich kann auch der Reiseabbruch oder die unfreiwillige Verlängerung abgesichert werden, was sich z. B. bei Kreuzfahrten empfiehlt. Achten Sie darauf, dass keine Selbstbeteiligung bei den Stornogebühren vereinbart ist.

Was taugen Reiseversicherungen von Kreditkarten?


Bei vielen Kreditkarten sind oft Reiseversicherungspakete inkludiert, beispielsweise ein Auslandskrankenschutz oder eine Reiserücktrittsversicherung. Das kann praktisch sein, weil nicht jede einzelne Police separat abgeschlossen werden muss. Der Haken: Oft handelt es sich dabei um sogenannte Premium-Kreditkarten wie exklusive Platin- oder Gold-Varianten. Und diese gibt es im Gegensatz zu Standard-Kreditkarten in der Regel nur gegen eine entsprechend hohe Jahresgebühr. Hier sollte man genau schauen, ob der angebotene Versicherungsschutz überhaupt benötigt wird und ob sich die Gebühren dafür rechnen.

Wie wichtig ist eine Auslandsreise­krankenversicherung?


Sie gehört tatsächlich zu den wichtigsten Reiseversicherungen, insbesondere auf Fernreisen. Denn über die gesetzliche Krankenversicherung ist man grundsätzlich nur innerhalb der EU sowie des EWR (u. a. Island, Norwegen) und der Schweiz sowie in Ländern abgesichert, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (z. B. Türkei, Tunesien). Anders ausgedrückt: Wer z. B. in die USA oder nach Thailand reist, steht im Krankheitsfall ohne Versicherungsschutz da. Und das kann mitunter in den finanziellen Ruin führen. Im Hinblick darauf sind die Prämien für den Auslandsreisekrankenschutz günstig (meist im unteren zweistelligen Eurobereich pro Jahr). Lesen Sie aber aufmerksam das Kleingedruckte, etwa was eine etwaige Selbstbeteiligung anbetrifft oder den Krankenrücktransport – der sollte auch in „medizinisch sinnvollen“ Fällen gewährleistet sein.

Ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?


Nach Ansicht von Verbraucherschützern kann man auf die Police in der Regel gut verzichten. Sie ist teuer und springt im Ernstfall oft nicht ein, weil im Kleingedruckten Schäden infolge von „grober Fahrlässigkeit“ nicht übernommen werden und z. B. Schmuck oder teure Technik (weshalb man die Versicherung ja meist abschließt) nur eingeschränkt oder gar nicht versichert sind. Die Vertragsbedingungen sollten daher vor Abschluss genau studiert werden. Generell gilt: Bei Pauschalreisen haftet der Reiseveranstalter, während des Fluges die Airline. Auch die Hausratversicherung springt grundsätzlich ein, wenn z. B. im Ferienhaus eingebrochen wird. Hierzu den Passus „Außenversicherung“ der Police prüfen!